Die CDG ist ein gemeinnütziger Verein. Die Mitglieder sind forschungsaktive Unternehmen, die in CD-Labors und/oder JR-Zentren mitwirken. Konkret wird von den Mitgliedsunternehmen erwartet, dass sie eine langfristige Partnerschaft mit einer oder mehreren Forschungseinheiten eingehen und das erarbeitete Wissen in neue Produkte oder Verfahren umsetzen können. Im Rahmen einer Public Private Partnership finanzieren die Unternehmen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung die Forschung der CD-Labors und JR-Zentren. Damit bietet die CDG zusätzlich zu ihrer Rolle als Förderungseinrichtung auch eine Kooperationsplattform, in der sich die Stakeholder selbst organisieren und das Fördermodell der CDG gemeinsam weiterentwickeln.
VertreterInnen der öffentlichen Hand, WissenschafterInnen und UnternehmensvertreterInnen arbeiten in den Gremien der CDG zusammen
In der Generalversammlung sind alle Mitgliedsunternehmen der CDG vertreten. Die Generalversammlung bestellt das Kuratorium und trifft Beschlüsse zu den Statuten und zum Prüfungsabschluss.
Das Kuratorium trifft alle Entscheidungen in Grundsatz- und Strukturfragen, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind, und ist mit der Führung der Forschungsgesellschaft beauftragt. Es besteht aus bis zu 20 Mitgliedern aus der Wirtschaft sowie VertreterInnen der Wissenschaft, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und von Schwesterinstitutionen. Das Kuratorium bestellt den Senat und trifft sämtliche Beschlüsse in Bezug auf Forschungseinheiten sowie die Mitgliedschaft von Unternehmen.
Der Senat ist das wissenschaftliche Beratungsgremium der CDG und sichert die Qualität der Forschung. Er gestaltet die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen der Förderprogramme, prüft Anträge auf Einrichtung von CD-Labors und JR-Zentren sowie Anträge auf Änderungen in bestehenden Forschungseinheiten. Er bewertet auch den Forschungsfortschritt im Rahmen von Zwischenevaluierungen. Der Senat setzt sich aus rund 45 hoch qualifizierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen und ist in zwei Kurien gegliedert: Für CD-Labors ist der CD-Senat zuständig, für JR-Zentren der JR-Senat.
Das Generalsekretariat der CDG ist eine Serviceeinrichtung für ForscherInnen, Unternehmen, öffentliche FörderungsgeberInnen, Gremien und FunktionärInnen. Es beantwortet alle Fragen zu den Förderprogrammen und begleitet die Forschungseinheiten während des gesamten Lebenszyklus.